Unsere Neuigkeiten

Bei uns bekommen Sie mehr

als eine punktuelle Antwort.

Newsletter April 2024

Unseren aktuellen Infobrief für den Monat April 2024 finden Sie - hier.

Newsletter März 2024

Unseren aktuellen Infobrief für den Monat März 2024 finden Sie - hier.

Newsletter Februar 2024

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Newsletter Januar 2024

Unseren aktuellen Infobrief für den Monat Januar 2024 finden Sie - hier.

Newsletter Dezember 2023

Unseren aktuellen Infobrief für den Monat Dezember 2023 finden Sie - hier.

Newsletter November 2023

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Newsletter Oktober

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Newsletter September 2023

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Newsletter August 2023

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Newsletter Juli 2023

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Newsletter Juni 2023

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Newsletter Mai 2023

Unseren aktuellen Infobrief für Mai 2023 finden Sie - hier.

Newsletter April 2023

Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen innerhalb eines Jahres sind steuerpflichtig, so der BFH. Ebenso gibt es nun ein BMF-Schreiben zum Nullsteuersatz bei der Lieferung von Photvoltaikanlagen ab 2023. Viele weitere interessante Inhalte lesen Sie in unserem aktuellen Infobrief - hier.

Newsletter Dezember 2022

Der Grundfreibetrag soll noch weiter angehoben werden , ebenso das Kindergeld und der Kinderfreibetrag.

Beim Heizen mit Öl oder Erdgas sollen Mieter nun nicht mehr alleine für die CO2-Abgabe aufkommen müssen. Je nach energetischem Zustands des Gebäudes sollen auch die Vermieter beteiligt werden.

Außerdem gibt es diesen Monat die Dezember-Soforthilfe für Letztverbraucher von Erdgas durch Aussetzen der Pflicht zur Abschlagszahlung im Dezember.

Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen können künftig nur noch unter Angabe der Steuer-Identifikationsnummer übermittelt werden.

Genaueres zu diesen Themen und weitere interessante Inhalte lesen Sie in unserem aktuellen Infobrief - hier.

Newsletter November 2022

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wurde bis zum 31.01.2023 verlängert.

Bis zum 31.12.2024 können bis zu 3.000,00 € Inflationsausgleichsprämie steuer- und sozialversicherungsfrei an Arbeitnehmer gewährt werden.

Bis Ende 2023 bleibt der reduzierte Umsatzsteuersatz von 7% auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.

Diese und weitere interessante Themen lesen Sie in unserem aktuellen Infobrief - hier.

Newsletter Oktober 2022

Ab dem 01. Oktober gelten neue Regeln für Mini- und Midijob und der Mindestlohn steigt. Diese und weitere interessante Themen, wie zum Beispiel die geplanten Inhalte des Inflationsausgleichsgesetzes sowie Themen aus Einkommensteuer und Erbschaftsteuer lesen Sie in unserem aktuellen Informationsbrief - hier.

Newsletter September 2022

In unserem aktuellen Newsletter geht es unter Anderem um die Zuordnung von Kinderbetreuungskosten und dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zum jeweils anspruchsberechtigten Elternteil, um die steuerliche Berücksichtigung von Kosten für E-Ladestationen am privaten oder vermieteten Objekt und die Auszahlung der Energiepreispauschale im September. Außerdem erhalten Sie einen Überblick über die geplanten steuerlichen Entlastungen im Rahmen des Inflationsausgleichsgesetzes. Diese und weitere interessante Themen lesen Sie in unserem aktuellen Monatsinfobrief - hier.

Newsletter Juli 2022

Welche Corona-Steuerhilfen nun in Kraft treten, wie mit Stromlieferungen an Mieter vorzugehen ist und viele weitere interessante Themen gibt es in unserem aktuellen Monatsinfobrief - hier.

Newsletter Mai 2022

Unter welchen Umständen Unwetterschäden als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden können, warum es Schwierigkeiten geben könnte für den Betrieb einer Reithalle eine Gewinnerzielungsabsicht nachzuweisen und viele weitere interessante Themen enthält unser aktueller Infobrief - hier.

Newsletter April 2022

Wie sich ab dem 01. April 2022 die Pauschalen für beruflich veranlasste Umzugskosten erhöhen, welche Hauptpunkte der Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 2022 zur Eindämmung der drastisch gestiegenen Energiepreise enthält und viele weitere interessante Themen behandelt unser aktueller Infobrief - hier.

Newsletter März 2022

Das Kurzarbeitergeld soll nochmal verlängert werden, Einkünfte aus einer Hobby-Tätigkeit können unter Umständen umsatzsteuerpflichtig sein, Gewinnausschüttungen für Gesellschafter können durchaus zu unterschiedlichen Zeitpunkten geschehen. Diese und weitere Themen behandelt unser aktueller Infobrief - hier.

Newsletter Februar 2022

Informationen zum Einkommensteuerrecht, wie der Berücksichtigung von Gesundheitskosten bei Behinderung oder der Ansatz der Homeoffice-Pauschale sowie weitere Themen aus dem Erbschaft-/ Schenkungssteuerrecht und dem Grunderwerbsteuerrecht, bekommen Sie hier in unserem neuen Infobrief.

Newsletter Januar 2022

Die wichtigsten Neuerungen zum Jahreswechsel und die aktuell geltenden steuerlichen Erleichterungen in der Corona-Pandemie, dies und weitere interessante Inhalte finden Sie in unserem aktuellen Infobrief hier.

Änderung des allgemeinen Mindestlohns und der Freigrenze für Sachbezüge ab 01. Januar 2022

Der allgemeine Mindestlohn wurde zum 01. Januar 2022 erhöht. Wie hoch er aktuell ist, wie er sich weiter entwickeln wird und welche Ausnahmen es gibt, erfahren Sie hier.

Grundsteuerreform

Durch die Grundsteuerreform müssen alle Grundstücke neu bewertet werden, damit die Grundsteuer neu berechnet werden kann. Was das genau bedeutet und wann das ganze stattfindet erfahren Sie hier.

Newsletter Dezember 2021

Können die Kosten eines Unfalls auf beruflich veranlassten Fahrten als Werbungskosten abgesetzt werden? Wann müssen private Veräußerungen von Wirtschaftsgütern über Internetplattformen versteuert werden? Wie sind Abfindungen aufgrund des Verlustes eines Arbeitsplatzes versteuert? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen in unserem aktuellen Newsletter .

Newsletter August 2021

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2020 wurde verlängert. Dies und weitere Themen, wie zum Beispiel die steuerliche Behandlung von neu gebauten Mietswohnungen, finden Sie in unserem aktuellen Newsletter .

Newsletter Juli 2021

In unserem aktuellen Newsletter informieren wir unter Anderem über Verlustverrechnungsbeschränkungen von Aktienveräußerungen, die Vermeidung der Doppelbesteuerung von Renten und den Abzug von Handwerkerleistungen.

Newsletter Juni 2021

Aktuelle Informationen aus den Themenbereichen Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Lohnsteuer, Verfahrensrecht, Arbeitsrecht und Zivilrecht erfahren Sie in unserem aktuellen Newsletter.

Rückzahlung Soforthilfe-Zuschuss

Um einen Soforthilfe-Zuschuss zu erhalten, musste ein Liquiditätsengpass vorliegen. Nun ist der Förderzeitraum in den meisten Fällen beendet und der tatsächliche Liquiditätsengpass weicht unter Umständen von dem voraussichtlichen Engpass ab. Unter welchen Voraussetzungen der Zuschuss voll oder teilweise zurückzuzahlen ist und wie dann vorzugehen ist, erfahren Sie in unserem Merkblatt.

Degressive Abschreibung und Investitionsabzugsbetrag - das ändert sich mit dem Corona-Steuerhilfegesetz

Mit dem Corona-Steuerhilfegesetz wurde die degressive Abschreibung wieder eingeführt und die Investitionsfrist für im Jahr 2017 gebildete Investitionsabzugsbeträge wurde um ein Jahr verlängert. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in unserem Merkblatt.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und Kinderbonus

Corona Steuerhilfegesetz

Mit dem Kindergeld soll für jedes Kind ein Bonus in Höhe von 300€ pro Kind ausgezahlt werden. Außerdem wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für zwei Jahre auf 4.008€ erhöht. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in unserem Merkblatt.

Abgabefrist von Steuererklärungen

Welche Abgabefristen zu beachten sind und wer überhaupt zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, erfahren Sie in unserem Merkblatt.

Überbrückungshilfe

Als Bestandteil des Konjunkturpakets 2020 der Bundesregierung, ist eine Überbrückungshilfe in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses geplant. Einzelheiten dazu erfahren Sie in unserem Merkblatt.

Vorübergehende Senkung der Umsatzsteuersätze

und deren Auswirkungen auf die Praxis

Mit dem sogenannten "Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket" will die Bundesregierung vorübergehend den Umsatzsteuerregelsatz von 19% auf 16% und den ermäßigten Steuersatz von 7% auf 5% senken. Was dies für die Praxis bedeutet und welche Herausforderungen und Probleme entstehen, erfahren Sie in unserem Merkblatt.

Progressionsvorbehalt

Lohnersatzleistungen sind steuerfrei, führen aber zu einem höheren Steuersatz. Was das genau bedeutet, erfahren Sie in unserem Merkblatt.

Die Lohnsteuerklassen

Bei Ehepaaren kommt es häufig zu der Frage, welche Steuerklassenkombination die günstigste ist. Welche Steuerklassen es gibt und welche Kombinationen möglich sind, erfahren Sie in unserem Merkblatt.

Steuerliche Förderung von Mietwohnungsneubau

Wer neue Mietwohnungen kauft oder baut, kann jetzt unter bestimmten Voraussetzungen eine Sonderabschreibung geltend machen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Merkblatt.

Minijobs in der Corona-Krise

Für Minijobs wurden für die Zeit der Corona-Krise einige Vereinfachungen geschaffen. Diese betreffen vor allem die Mehrarbeit, die Definition der Kurzfristigkeit und den Dazuverdienst neben der Kurzarbeit und der Rente. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Merkblatt.

Finanzieller Ausgleich für Familien während der Corona-Krise

Die Bundesregierung hat finanzielle Hilfen für Familien, die durch die Corona-Krise von Verdienstausfällen betroffen sind, beschloßen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Merkblatt.

Zuschüsse und Darlehen zur Bewältigung der Corona-Krise

Um Liquiditätsengpässe durch die Corona-Krise zu überwinden, haben Bund und Länder Soforthilfen und Darlehensprogramme entwickelt. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Merkblatt.

Erleichterungen für das Kurzarbeitergeld im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

Durch das Corona-Virus kommt es vermehrt zu Arbeitsausfällen. Um einen Arbeitsplatzabbau zu vermeiden, wurden Erleichterungen zum Beantragen von Kurzarbeitergeld geschaffen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Merkblatt.

Steuerstundung und Anpassung von Vorauszahlungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat einen Erlass veröffentlicht, der unmittelbar und erheblich vom Corona-Virus betroffenen Steuerpflichtigen Steuerstundungen und die Herabsetzung von Vorauszahlungen erleichtert. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Merkblatt.

Neuer Steuerbonus für energetische Sanierung Ihres Eigenheims

Für energetische Sanierungsmaßnahmen an Ihrer selbst genutzten Immobillie ergeben sich ab 2020 attraktive Steuervergünstigungen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Merkblatt.

Lust auf digitale Zusammenarbeit?

Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit einer digitalen Zusammenarbeit. Wir nutzen dabei „Unternehmen Online“ der DATEV eG und machen damit die Zusammenarbeit flexibler.


Welche Vorteile bieten sich durch die digitale Zusammenarbeit?

  •  es entfällt der monatliche Transport der Buchhaltungsbelege zum Steuerberater
  • Sie können die Belege auf Wunsch täglich einscannen und über das Datev-Portal an uns senden, die Originalbelege bleiben bei Ihnen und stehen daher immer zur Verfügung.
  • Die Belege sind digitalisiert auch nach Jahren relativ einfach im Portal auffindbar – das spart richtig viel Zeit, wenn es mal darauf ankommt.
  • Die Auswertungen stehen Ihnen tagesaktuell zur Verfügung

 

Welche Kosten entstehen durch die digitale Buchhaltung?

  • Die Gebühr für die Nutzung des Portals beträgt monatlich 9,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer.
  • für das Scannen Ihrer Belege reicht ein normales Gerät, das in etwa 150-200 EUR kosten wird.
  • Die Einrichtung dauert, wenn alles vorhanden ist, inkl. Einweisung  etwa 2 – 3 Stunden. Danach stehen wir zur Unterstützung natürlich zur Verfügung.

Mehr Infos zu Unternehmen Online finden Sie auch bei unserem Partner der DATEV eG

Geschafft!

Jetzt ist es offiziell! Unserer Kanzlei wurde das Zertifikat für das Managementsystem DIN EN ISO 9001 : 2008 durch den TÜV Nord und den Steuerberaterverband e.V. - Schleswig-Holstein - verliehen. Unsere Steuerberatung hat Qualität!

(11.10.2016)

Herzlichen Glückwunsch!

Wir gratulieren unserem Partner und Steuerberater Carl-Heinrich Feddersen herzlichen zur bestandenen Prüfung zum Wirtschaftsmediator (BStBK)!

(26.09.2016)

Ihr Steuervorteil zum Jahresende

Die Kosten für den Schornsteinfeger werden wieder vollständig als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt. Ein anderslautendes Urteil aus 2014 wurde jetzt aufgehoben. Damit ist bei Schornsteinfegerleistungen die Steuerermäßigung zu gewähren. Das gilt ausdrücklich für die Kosten der Mess- oder Überprüfarbeiten als auch für die Reinigungsarbeiten, Kehrarbeiten und sonstige Handwerkerleistungen (BMF-Schreiben vom 10.11.2015 ).

Hintergrund: 2014 hatte das Bundesfinanzministerium erklärt, dass die Tätigkeit eines Gutachters keine Steuerermäßigung ermöglichen sollte. Im Rahmen der Schornsteinfegerleistungen machte das BMF jetzt aber eine Kehrtwendung zugunsten der Steuerzahler!

Was zählt außerdem zu den haushaltsnahem Dienstleistungen?

Sie können Teile der Kosten für Arbeiten, die normalerweise Mitglieder Ihres Haushalts ausführen würden, von der Steuer absetzen, wenn Sie damit eine Firma oder einen Selbstständigen beauftragen. Maximal können Sie Arbeitskosten von 20.000 Euro zu einem Fünftel in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Daraus ergibt sich ein Abzug von bis zu 4.000 Euro im Jahr von Ihrer Steuerschuld. Diese Kosten gehören übrigens nicht zu Ihren Werbekosten, die nur anteilig Ihre Steuern mindern, sondern werden direkt und in voller Höhe von Ihrer Steuer abgezogen.

Wichtig! Arbeiten müssen haushaltsnah sein und direkt in Ihrer Eigentumswohnung, Ihrem Eigenheim oder auf dem dazu gehörenden Grundstück ausgeführt werden, damit das Finanzamt den Steuervorteil anerkennt. Diese Regelungen gelten auch für Mieter und Mitglieder einer Wohneigentümergemeinschaft, die somit Teile ihrer Nebenkostenabrechnung geltend machen können. Da die Regelung vor allem geschaffen wurde, um der Schwarzarbeit entgegenzuwirken, müssen Sie die Rechnung per Überweisung begleichen. Barzahlungen werden in der Regel nicht anerkannt.

Nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören Arbeiten, die normalerweise durch einen Fachmann ausgeübt werden. Sie können mit dem Anstrich der Fassade oder dem Legen neuer Fliesen im Bad aber einen Handwerker beauftragen, dessen Arbeitskosten Sie anteilig als Handwerkerleistungen zusätzlich in Höhe von bis zu 1.200 Euro von Ihrer jährlichen Steuerschuld abziehen können.

Tipp: Kombinieren Sie!

„Sonderregelungen gelten für Beschäftige auf 450-Euro-Basis, die zuhause für Sie tätig sind. Hier ist der Steuerabzug auf 510 Euro im Jahr begrenzt. Die Vergünstigung kann aber zusätzlich zu dem Abzug für haushaltsnahe Dienstleistungen und den Arbeitskosten von Handwerkern geltend gemacht werden. So können Sie insgesamt auf eine Steuerersparnis von bis zu 5.710 Euro pro Jahr kommen“, erklärt Steuerberaterin Kirsten Markussen von IHR KANZLEIHAUS.

Nutzen Sie den Jahreswechsel!

„Sollten Sie Ihren Dienstleister über den Jahreswechsel hinaus beauftragen, prüfen Sie, wie weit Sie Ihre Möglichkeiten zum Steuerabzug bereits wahrgenommen haben. Würden Sie die Höchstsumme überschreiten, raten wir Ihnen einen Teil der Zahlung ins neue Jahr zu verschieben. Denn für das Finanzamt zählt das Datum der Überweisung, nicht das der Arbeiten!“ Verhandeln Sie deshalb über eine Abschlags- oder Anzahlung. 

Kurze Liste haushaltsnaher Dienstleistungen: Von den Finanzämtern anerkannt werden unter anderem

 Reinigung der Wohnung, des Teppichs oder der Fenster

 Fußwegreinigung und Winterdienst, auch auf öffentlichen Gehwegen

 Teilweise Gartenarbeiten wie Rasen mähen, Baumpflege oder Hecken schneiden

 Pflegedienstleistungen

 Kinderbetreuung zu Hause

 Betreuung von Haustieren in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.


Betrüger versenden E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern

Erneut versuchen Betrüger, per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen.

Ihre Masche: Sie geben sich per E-Mail als Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) aus und geben vor, die betroffenen Bürger hätten Anspruch auf eine Steuerrückerstattung. Um diese zu erhalten, müsse einem Link in der E-Mail gefolgt werden, der zu einem Antragsformular im Internet führt. In dem auf die Registrierung folgenden Formular sollen unter anderem Angaben zu Kontoverbindung und Kreditkartennummer gemacht werden.

Das BZSt warnt davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren.

Benachrichtigungen über Steuererstattungen werden nicht per Mail verschickt und Kontenverbindungen nie in dieser Form abgefragt. Zuständig für die Rückerstattung von überzahlten Steuern ist zudem nicht das BZSt, sondern das jeweils zuständige Finanzamt.

Quelle: steuertipps.de


Kirchensteuerabzug bei Kapitaleinkünften.

Kirchensteuerabzug bei Kapitalerträgen.

Hier erfahren Sie mehr: PDF-Datei zum Download


Wichtige Neuerungen beim § 13b UStG.

Es gibt wichtige Neuerungen beim § 13b UStG.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Download PDF